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Miller Canfield in the USA  
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Immobilienhandel und Baurecht
Zusammenschlüsse, Übernahmen und Umstrukturierungen von Gesellschaften
Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz
Gemeinschaftsrecht
Korporationsangelegenheiten und Handelsrecht
Bankrecht und Finanzen
Pharmazierecht
Arbeitsrecht
Geistiges Eigentum
Personendatenschutz
Steuerrecht
Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren
Franchise und Vertriebsverträge
Infrastruktur und Umweltschutz

     
   
IMMOBILIENHANDEL
UND BAURECHT
 

Die Kanzlei Miller Canfield bietet umfassende rechtliche Beratung im Bereich des Erwerbs, der Mietung bzw. Pachtung und Bewirtschaftung von Immobilien an. Dies gilt insbesondere für:

  • Analyse der Rechtslage von Immobilien (due diligence),
  • Vorbereitung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen, darin der Verträge mit lokalen Selbstverwaltungen und dem Fiskus,
  • Überwachung von Maßnahmen, die für die entsprechenden Baugenehmigungen notwendig sind,
  • Vorbereitung und Begutachtung von Bauarbeitsverträgen (mit Berücksichtigung von FIDIC),
  • optimale Lösungen beim Erwerb von Immobilien für Firmen mit ausländischem Kapital,
  • Verwaltungsverfahren im Bereich von Genehmigungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer,
  • Immobilienerwerb durch Treuhand, Bildung von Korporationsstrukturen für Immobilienkäufe.

     
   
ZUSAMMENSCHLÜSSE,
ÜBERNAHMEN
UND UMSTRUKTURIERUNGEN VON GESELLSCHAFTEN
 

Beratung bei Fusionen und Übernahmen auf globaler, paneuropäischer und lokaler Ebene. Vorbereitung und Koordinierung von Modernisierung, Konsolidierung und Umstrukturierung von Gesellschaften und gemeinsamen Investitionen. In diesem Zusammenhang:

  • fertigen wir rechtliche Analysen von Unternehmen (due diligence) an,
  • bereiten wir Fusionsstrategien vor und verhandeln Verträge,
  • erarbeiten wir die notwendigen Unterlagen für Geschäftsabschlüsse,
  • besorgen wir notwendige Genehmigungen, darin Regulierungsgenehmigungen,
  • bedienen wir klassische Zusammenschlüsse von Gesellschaften sowie Geschäfte, die
  • den Verkauf bzw. die Übertragung einzelner Vermögensbestandteile betreffen;
    bereiten wir Fusionspläne für Gesellschaften vor,
  • besorgen wir die Anmeldung im Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

Wir beraten umfassend in allen Aspekten des Outsourcings, in Fragen von: Arbeitnehmerübernahme, Aufrechterhaltung/Änderung der Marke, Wettbewerbsverbot, Gewährleistung der Leistungsfortdauer, Haltung der Marktstellung.

     
   
WETTBEWERBSRECHT
UND VERBRAUCHERSCHUTZ
 

Ein Team von erfahrenen Rechtsanwälten wird Sie rechtlich beraten und zwar im Bereich des polnischen und gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts. Wir beschäftigen uns nicht nur mit der Begutachtung von Firmenlösungen im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, sondern auch mit der Problematik unlauteren Wettbewerbs. Insbesondere gilt das für:

  • Meldungen an Wettbewerbsschutzbehörden und Analyse der Meldungen geordnet nach einzelnen Geschäftsabschlüssen,
  • Analyse der Vertriebsmodelle im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, darin der Vertragshändler-, Franchise- und Vertriebsverträge,
  • Antimonopolverfahren vor dem Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
  • Beurteilung von handelsbezogenen Lösungen und Sonderaktionen im Hinblick auf die
  • Einschränkung des Wettbewerbs und des Missbrauchs der führenden Marktstellung, darin die Beurteilung von Rabattsystemen;
  • Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts,
  • Prüfung von Musterverträgen im Hinblick auf den Verbraucherschutz (Kaufverträge zwischen Verbrauchern, Handelsvertreterverträge),
  • Produkthaftung (Garantier, Gewährleistung, mangelnde Übereinstimmung zwischen
  • Produkt und Vertragzusicherung, Haftung für gefährliche Produkte),
  • Werbung und Marketing im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Vorbeugung unlauteren Wettbewerbs.
     
   
GEMEINSCHAFTSRECHT  

Unsere Kanzlei erbringt juristische Dienstleistungen im Bereich der Analyse von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Hinblick auf spezifische Kundenanforderungen je nach Branche. In diesem Zusammenhang überwachen wir auch die EU-Legislaturverfahren und die gerichtliche Rechtsprechung der EU (ETS und Amtsgericht). Wir führen Analysen der Rechtsvorschriften im jeweiligen Land im Zusammenhang mit den EU-Vorschriften im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Implementierung des gemeinschaftlichen Rechts in der polnischen Rechtsordnung durch und zeigen potentielle Unstimmigkeiten zwischen den polnischen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf. Wir nutzen auch acquis communautaire in Verbindung mit der Interpretation der polnischen Rechtsvorschriften, die in Anlehnung an die EU-Vorschriften entstehen.

     
   
KORPORATIONSANGELEGENHEITEN UND HANDELSRECHT  

Wir bedienen Handelsgesellschaften, beraten diese im Bereich geschäftlicher Verträge, darin komplexer bzw. innovativer geschäftlicher Abschlüsse und gewerblicher Tätigkeit; wir begleiten unsere Kunden bei Verhandlungen zwischen polnischen und ausländischen Vertragspartnern.

Insbesondere gilt das für:

  • Gründung und vollständige Anmeldung von Handelsgesellschaften,
  • Vorbereitung und Führung von Teilhaberversammlungen / Aktionärsversammlungen und Sitzungen der Aufsichtsräte,
  • Erarbeitung und Begutachtung interner Bedingungen, die gesetzlich bzw. durch die corporate governance Grundsätze gefordert sind,
  • Erarbeitung von Verträgen zwischen den Teilhabern (shareholders’ agreements),
  • Gründung von Abteilungen und Vertretungen ausländischer Firmen,
  • Vorbereitung und Begutachtung von geschäftlichen Vertragsentwürfen (in- und Ausland),
  • Liquidation von Gesellschaften,
  • Vertretung von Gläubigern beim Konkursverfahren.

 

     
   
BANKRECHT UND FINANZEN  

Unsere Kanzlei leistet rechtliche Hilfe im Bereich des Bankrechts, u.a. in Bezug auf consumer finance, sowie finanzielle Dienstleistungen, Devisenrecht, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzinstrumenten, darin auch die Finanzierung von Immobilienhandelprojekten

Unsere Erfahrung stützt sich vor allem auf die Arbeit auf folgenden Gebieten:

  • Gründung und Erwerb von Banken und anderen Finanzinstitutionen;
  • Verfahren vor dem Bankaufsichtsauschuss;
  • Schaffung von Strukturen für die Bedienung von finanziellrechtlichen Instrumenten (auch bei Faktoring)
  • rechtliche Aspekte des Outsourcings, darin auch im IT-Bereich;
  • Regulierungen in Bezug auf die Bankgeschäfte der Einzelkunden;
  • finanzielle Strukturen von Geschäften im Immobilienhandel;
  • Investitionen in Anlehnung an die Struktur project finance
  • Betriebsstruktur von Banken und Einziehung von Bankforderungen

Darüber hinaus übernahmen wir die Vorbereitung und Begutachtung von Vertragsentwürfen für die Finanzierungsstrukturen von Investitionen privater Konsortien mit Beteiligung von Banken, sowie Beratung im Bereich von Projekten im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften. Zu unserem Fachgebiet gehören die Finanzierung von Bauvorhaben und ihre Kommerzialisierung. Wir erarbeiten Konzeptionen geschäftlicher Abschlüsse unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten.

     
   
PHARMAZIERECHT  

Unsere Kanzlei berät Unternehmen in Bezug auf die Anwendung des Pharmazierechts, darin insbesondere, der Vorbereitung von Gutachten bei Betrieb pharmazeutischer Unternehmen in Polen bei folgenden Fragen:

  • Regulationen (Zulassungen und Änderungen, Zugangskategorien, Datenvorbehalt);
  • Vertriebssysteme von Heilprodukten und medizinischen Erzeugnissen (Vertriebskanäle, entsprechende Genehmigungen);
  • Vertrieb von Heilprodukten im Zusammenhang mit der Regulierung des Wettbewerbsrechts;
  • Parallelimport;
  • geistiges Eigentum (Lizenzverträge, Warenzeichen)
  • Analyse der polnischen Regulierungen im Verhältnis zu den EU-Regulierungen;
  • Werbung und Marketing bei Heilprodukten
     
   
ARBEITSRECHT  

Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Hilfe im Bereich des Arbeitsrechts und der polnischen Sozialversicherungen. Unser erfahrenes Team wird Sie in Fragen des polnischen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der EU-Regulierungen und Ihrer spezifischen Anforderungen, rechtlich beraten.

Unsere Rechtsanwälte sichern Ihnen eine langfristige bzw. kurzfristige Rechtshilfe in allen Fragen des Arbeitsrechts, darin u.a.:

  • Arbeitsverträge und Managerverträge
  • Konkurrenzverbotverträge
  • Tarifverträge, Sozialverträge, Ordnungen und andere Vorschriften in Bezug auf Beschäftigung von Arbeitnehmern
  • Umstrukturierung von Unternehmen, darin alle Fragen zur Beschäftigung in Unternehmen nach Fusion, nach Übernahme und nach Umstrukturierung
  • Auflösung von Arbeitsverträgen
  • rechtliche Gutachten im Arbeitsrechtsbereich
  • Tarifverhandlungen
  • Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, darin Verfahren vor Arbeitsgerichten
  • Genehmigungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Polen
  • Arbeitnehmerleistungen, Vergütungsordnungen (stock option plans) und Rentenpläne
  • Regulierungen des internationalen Arbeitsrechts und Steuerrechts

Unser Team, das sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt, berät Sie gerne in Fragen der Beschäftigungsbedingungen, der Verwaltung, und einer steuerlich günstigen Personalpolitik. Unsere Rechtsanwälte verfügen über Erfahrungen im Bereich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern und der entsprechenden Arbeitsgenehmigungen für leitendes Personal. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis.

Die Kanzlei Miller Canfield ist das einzige polnische Mitglied des internationalen Verbandes Employment Law Alliance, der anerkannte juristische Firmen aus dem Bereich des Arbeitsrechts (www.employmentlawalliance.com) vereinigt.

     
   
GEISTIGES EIGENTUM  

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Bedienung im Bereich des weit begriffenen geistigen Eigentums an. Unser Wissen setzen wir bei der Entwicklung komplexer Lösungen ein, sowohl bei der Bewältigung spezifischer, als auch interdisziplinärer Fragestellungen.

Unser Team wird sich insbesondere mit den folgenden Fragen beschäftigen:

  • komplexe Beratung auf den Gebieten Urheberrecht, Patentrecht, Warenzeichen und Gebrauchsmuster
  • Lizenzverträge und sonstige Vereinbarungen in Bezug auf geistiges Eigentum
  • Beratung im Bereich Anmeldung industriellen Eigentumsrechts im In- und Ausland (auch EU-Patent)
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Urheberrecht in Werbekampagnen
  • Auditvorbereitung vor Fusionen und Übernahmen
  • gerichtlicher Schutz des geistigen Eigentumsrechts
     
   
PERSONENDATENSCHUTZ  

Wir begutachten verschiedene Lösungen zum Thema Verbraucherdaten unter Berücksichtigung der grenzübergreifenden Personendatenverarbeitung und einzelner Branchen (u.a. Konsumptionsgüterverkauf).

Unsere Erfahrungen basieren u.a. auf folgenden Gebieten:

  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für langfristige Marketingkampagnen (Banken, Fernsehsender, Internetanbieter)
  • Begutachtung von Personendatenverarbeitung- und Erfassungsprogrammen, die in Korporationen Anwendung finden
  • Analysen europäischer und globaler Personendatenverarbeitung in Kooperationen (mit Safe Harbour Rules)
  • verfahrensrechtliche Aspekte des Personendatenschutzes im Internet
  • Prozessvollmachten vor der Hauptinspektionsstelle für Personendatenschutz und vor Verwaltungsgerichten

     
   
STEUERRECHT  

Eine umfassende rechtliche Bedienung der Kunden von Miller Canfield beinhaltet auch eine steuerlichrechtliche Analyse vorhandener Firmenlösungen bei geplanten Geschäftsabschlüssen. Insbesondere gilt das für:

  • rechtliche Analysen der steuerlichen Verbindlichkeiten zwecks Minimalisierung der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer,
  • steuerlichrechtliche Strukturen zur Senkung der Investitionskosten,
  • steuerlichrechtliche Beratung seitens der Immobilienbewirtschaftung und Fusion bzw. Übernahme
  • Prozessvollmachten bei steuerlichen Verfahren vor der Finanzkammer und vor Verwaltungsgerichten.

Wir verfügen über notwendige Erfahrung für die Erarbeitung von Unterlagen, die bei Geschäftsabschlüssen zwischen verbundenen Einheiten durch das polnische Steuerrecht vorgesehen werden und für die rechtliche Bedienung von Streitfällen vor diesem Hintergrund. Unsere Experten im Bereich des Steuerrechts arbeiten mit Fachleuten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zusammen, was bei der Erarbeitung optimaler Lösungen bei Beschäftigung von Ausländern in Polen behilflich ist.

     
   
GERICHTSVERFAHREN
UND SCHIEDSVERFAHREN
 

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Justitiare treten vor öffentlichen und Schiedsgerichten als Prozessbevollmächtigte von Unternehmen auf, wir führen Gerichtsverfahren durch und nehmen teil an Vergleichsverfahren; bei Streitfällen erarbeiten wir mit unseren Kunden eine Strategie. Unsere Kontakte mit den Kanzleien in den USA und in Europa helfen uns bei der Koordinierung von Arbeiten an den einzelnen Streitfällen vor ausländischen Gerichten und dank der Unterstützung der Kanzlei Miller, Canfield, Paddock and Stone P.L.C. in Detroit garantieren wir eine rechtliche Bedienung bei Verfahren vor staatlichen und föderalen Gerichten in den USA und in Kanada.

     
   

FRANCHISE
UND VERTRIEBSVERTRÄGE

 

Wir beraten unsere Kunden bei der Entwicklung und Änderung von Franchisesystemen und Vertriebsnetzen in Polen. Dazu gehört auch eine umfassende rechtliche Bedienung der Franchisenehmer und Vertreiber (Vertragshändler). In diesem Zusammenhang bereiten wir Folgendes vor:

  • Franchiseverträge und Franchisepakete mit den Bedingungen für die Verwendung von Warenzeichen, Firmenrechten, Know-how, bei der Berechnung zusätzlicher Leistungen des Franchisegebers und anfallender Gebühren,
  • komplette Unterlagen für die einzelnen Geschäfte,
  • gesetzesmäßige Franchisesysteme (polnisches und EU-Recht sowie Europäischer Franchising-Ethikkodex bzw. internationale Vereinbarungen)
  • Strategie der Mitarbeit im Rahmen eines Franchisesystems, erarbeitet in Form eines Handbuchs für den Franchisenehmer, u.a. mit Hinweisen zu Mitarbeiterbeschäftigung, Vertragsmuster, Produkt- und Leistungsstandards, Reklamationen
  • umfassende Bedienung von Franchisenehmern, darin gewerbliche Genehmigungen, Standardverträge, Prozessvollmachten,
  • Vorbereitung und Begutachtung von Vertriebsverträgen, Überwachung der Vertragshändler, dabei insbesondere bei Fällen, in denen unseren Kunden gegenüber Ansprüche gemeldet werden könnten.
  • Lösungen für optimale Besteuerung und Schutz des industriellen Eigentums im Rahmen des Franchisesystems.
     
   
INFRASTRUKTUR
UND UMWELTSCHUTZ
 

Wir bieten Ihnen Beratung bei der Einführung von kommerziellen Infrastrukturprojekten, ihrer rechtlichen Aspekte und des Umweltschutzes an. Dabei insbesondere:

  • rechtliche Vertretung vor Verwaltungsbehörden bei Umweltschutzverfahren,
  • Hilfe im Zusammenhang mit integrierten und sektorbezogenen Genehmigungen
  • Beratung im Hinblick auf die Haftung bei Umweltschäden und in Fragen der Abfallwirtschaft.

Unsere Erfahrung stützen wir auf unserer bisherigen Arbeit bei der Bedienung von Bauinvestitionen (Handelszentren, öffentliche Gebäude) sowie der Modernisierung von Abfallentsorgungsanlagen, Wasserwerken und Kläranlagen. Wir beraten Sie bei der Wahl eines entsprechenden Finanzierungsmodells bei Infrastrukturinvestitionen wie z.B.: Zusammenarbeit des privaten und öffentlichen Sektors, Herausgabe von Obligationen (darin kommerzieller), Sicherheiten für Forderungen, Finanzierung aus den EU-Mitteln (ISPA und Einheitsfond) sowie der Europäischen Wiederaufbau- und Entwicklungsbank.

     
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